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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

Herausgeberin

Ferienzentrum Rheinquelle
Via Alpsu 323/Tschamut
CH-7188 Sedrunn

 

 

 

 

Hausregeln und Geschäftsbedingungen:

Endreinigung: Der Mieter verpflichtet sich das Haus sauber zu halten und in gut gereinigtem Zustand wieder zu verlassen. Die Küche muss bei Gebrauch im gleichen Zustand wie bei der Annahme abgegeben werden. Weitere Details, Tipps und Anweisungen zu der Endreinigung gemäss aktuellem Reinigungsplan des Vermieters. Die definitive Schluss-, respektive Zusatzreinigung wird vom Vermieter übernommen und in Rechnung gestellt. Entsorgung: Dem Mieter werden bei der Schlussabrechnung die anfallenden Kosten für nicht entsorgten Abfall zusätzlich in Rechnung gestellt. Entsorgungsstationen finden Sie in Sedrun (beim Gemeindehaus). Elektrizität: Der effektive Stromverbrauch während der gebuchten Aufenthaltszeit geht zu Lasten des Mieters, sofern unter den Nebenkosten nichts anderes vermerkt wurde. Putzmaterial: Küchentücher, Bodenlumpen, Abwaschlumpen, diverse Putzmittel, WC-Papier, Kehrichtsäcke und Marken sind Sache des Mieters. Allgemeine Gegenstände: Zu dem Mobiliar und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Bereits vorhandene Defekte / Beschädigungen oder Mängel sind durch den Mieter bei Anreise umgehend dem Vermieter zu melden. Beschädigungen während dem Aufenthalt sind dem Vermieter ebenfalls sofort zu melden. Defekte / Beschädigungen oder Mängel werden nach örtlichen Handwerkerofferten dem Mieter verrechnet. Fehlende oder defekte Inventargegenstände werden dem Mieter zum Neuwert verrechnet. Es dürfen im ganzen Haus keine Nägel, Schrauben und Beschriftungen und Aufkleber angebracht werden. Wenn der Vermieter nach der oben genannten Mietzeit feststellt, dass Geschirr oder andere Gegenstände beschädigt wurden oder fehlen, so kann er zu einem späteren Zeitpunkt die Mängel in Rechnung stellen. Vertragsrücktritt: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Wird, kann oder darf der Mieter den vereinbarten Aufenthalt nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den vereinbarten Mietzins und einen Teil der Nebenkosten, abzüglich der Kurtaxen, Bettwäschekosten und Endreinigungskosten haftbar, sofern nicht eine anderweitige, gleichwertige Neuvermietung während der vorgesehenen Mietdauer durch den Mieter möglich ist. Dem Mieter ist es bewusst, dass der Mietzins und einen Teil der Nebenkosten geschuldet ist, wenn die Unterkunft wegen höherer Gewalt und infolge behördlicher Anordnungen und Empfehlungen nicht bezogen werden kann. Die Gefahr der Erfüllung dieses Vertrages übergeht auf den Mieter. Brandmeldeanlage: Sollte ein Alarm ausgelöst werden, so trägt der Mieter dafür die alleinige Verantwortung und sämtliche Kosten fallen dem Mieter zu. (Feuerwehr, Polizei u.a.). Zusätzlich erheben wir für die Unkosten eine Pauschale von CHF 350.00. Die Plombierung bei den Handfeuerlöschern dürfen nicht ohne Grund entfernt werden. Eine defekte Plombe wird mit CHF 350.00 (neue Füllung) verrechnet.